Mitgliedschaft
Spenden macht Freu(n)de
Machen Sie mit! Werden Sie Mitglied!
Unterstützen auch Sie die Verbandsgrundschule Weidenstetten mit einer Mitgliedschaft im Förderverein und werden Sie Teil einer Gemeinschaft, bestehend aus aktuellen und ehemaligen Eltern und Freunden der Schule. Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich jedem offen, der die Verbandsgrundschule unterstützen möchte.
Die Beitragsordnung des Fördervereins sieht einen Mindestbetrag von 24,00 EUR pro Jahr für natürliche Personen und 50,00 EUR pro Jahr für juristische Personen und Personenvereinigungen vor. Für bestimmte Personengruppen (z. B. Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Alleinerziehende, Ehepartner von Mitgliedern) kann ein geringerer Mindestbetrag von 12,00 EUR/Jahr erhoben werden. Der Verein freut sich natürlich darüber, wenn zur Unterstützung der Verbandsgrundschule höhere Beträge geleistet werden.
Für jede Spende stellen wir Ihnen eine steuerlich anerkannte Spendenbescheinigung aus. Über die Verwendung der Fördermittel (u. a. Mitgliedsbeiträge und Spenden) wird bei der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung im Herbst entschieden.
Der Förderverein der Verbandsgrundschule Weidenstetten freut sich auch über einmalige Spenden. Die Weidenstetter Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Team der Verbandsgrundschule danken es Ihnen!
Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z. B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Förderverein der Verbandsgrundschule Weidenstetten oder Ihres Mitgliedsbeitrags beim Förderverein der Verbandsgrundschule Weidenstetten erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen gerne zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben Ihnen einen Überblick über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten aus Ihrem Mitgliedsverhältnis sowie nach Leistung einer Spende.