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Kooperation zwischen Kindergarten und Schule

Eine entscheidende Basis für den Start in ein erfolgreiches Leben von Kindern und Jugendlichen stellen Bildung und Erziehung in den ersten Lebensjahren dar. Zur Erziehung der Kinder in der Familie gehört neben der frühen, kindgerechten Förderung im Kindergarten insbesondere die pädagogische Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule. An unserer Schule werden Kinder aus Altheim/Alb, Weidenstetten, Neenstetten, Breitingen und Holzkirch unterrichtet. Dementsprechend arbeiten wir auch mit den Tagesstätten dieser Gemeinden zusammen.

 

Im Rahmen der Kooperation hat sich folgender Ablauf bewährt

Im Herbst vor der Einschulung treffen sich die Erzieherinnen und die Kooperationslehrkräfte, um den Ablauf zu besprechen und sich nach Einholung der Einverständniserklärung der Eltern über die Vorschulkinder auszutauschen.

 

In der Regel im November findet auch schon der erste Elternabend statt. Hier werden die Eltern über die Abläufe informiert und haben auch die Gelegenheit alle wichtigen Fragen anzubringen. Zwischen September und März besuchen die Kooperationslehrkräfte mindestens 4 x die Vorschüler im Kindergarten. An manchen Terminen werden die ErzieherInnen ein Programm anbieten und die Lehrkräfte beobachten, für andere Termine haben die Lehrkräfte etwas vorbereitet.

 

Hier geht es darum zu beurteilen, ob die Kinder bis zum Sommer für einen Schulbesuch gerüstet sind. Sollten Fragen oder Probleme auftreten wenden sich die Kooperationskräfte selbstverständlich an die Eltern. In vielen Fällen geht es nur darum, in welchen Bereichen man das Kind bis zum Schuleintritt noch fördern könnte. Im Februar findet dann die Schulanmeldung in der Schule statt. Sie erhalten rechtzeitig Termine, an denen Sie und Ihr Kind zur Anmeldung an der Schule erscheinen.

 

Im Juli dürfen die zukünftigen Erstklässler schon einmal einen Schultag erleben. Sie besuchen in Kleingruppen die ersten Klassen und nehmen am Unterricht teil. Auch werden die Vorschüler regelmäßig zu Generalproben von schulischen Veranstaltungen eingeladen. So lernen diese langsam die Schule kennen und die Aufregung ist am ersten Schultag nicht ganz so groß. Vor den Sommerferien erhalten Sie alle weiteren wichtigen Informationen, sowie eine Einladung für einen Elternabend in den Tagen vor der Einschulung. In der Regel findet die Einschulung am Freitag der ersten Schulwoche statt.

 

Schulbereitschaft und deren Kompetenzfelder

Schulbereitschaft

1. Sozial-emotionale Kompetenzen

die sich im Alltag zeigen und auf ein gesundes Selbstbewusstsein, ausreichende Selbstständigkeit und die Zuversicht des Kindes hinsichtlich seines Wechsels an die Schule hinweisen. Auch die Prognose, inwieweit das Ende bestehender Beziehungen verkraftet und der Aufbau neuer Beziehungen zu Lehrpersonen gelingen wird, spielen eine wichtige Rolle.

2. Volitional-motivationale Kompetenzen

die sich in Lernbereitschaft, der Freude auf den Wechsel in die Schule und in der optimistischen Haltung zeigen, der Rolle als Schulkind gewachsen zu sein. Das Kind soll zunehmend Misserfolgserlebnisse und Frustrationserfahrungen verkraften können, so dass diese sich nicht negativ auf sein Selbstbild auswirken. Wichtig ist es, mit eigenen Impulsen umgehen und somit eigenes Verhalten kontrollieren zu können. Kann ein Kind in bestimmten Situationen in der Klasse abwarten, wird das Lernen in der Gruppe erleichtert.

3. Motorische Kompetenzen

wie die allgemeine Grobmotorik und eine gewisse körperliche Stabilität, aber auch die Finger- und Handgeschicklichkeit und die Auge-Hand-Koordination sind wichtige Voraussetzungen für das schulische Lernen. Die zuletzt genannten Fertigkeiten bilden eine Grundlage für das Schreibenlernen. Bei der Einschätzung der (fein-)motorischen Kompetenzen ist auch die Händigkeit des Kindes zu berücksichtigen. Hinsichtlich der motorischen Entwicklung zeigen Kinder im Vorschulalter noch große Schwankungen. Daher sollte die Entwicklung, wenn sich z.B. zu Beginn der Kooperationszeit Auffälligkeiten zeigen, am Ende nochmals überprüft werden.

4. Frühe kognitive Kompetenzen

4.1 Sprache

Eine wichtige Grundlage für Kommunikation und Wissenserwerb in der Schule sind Kompetenzen in der deutschen Sprache - unabhängig davon, ob diese als Erst-oder als Zweitsprache erworben wird. Der Spracherwerbsstand gibt zudem wichtige Hinweise auf die allgemeine Entwicklung. Es gilt daher, den Blick auf das Sprachverständnis und die Sprachproduktion eines Kindes zu richten. Sprache ist ein komplexes Phänomen, daher benötigt die Beurteilung des Sprachstandes eines Kindes eine differenzierte Erhebung, die auch Kompetenzen im Bereich Literacy (Teilhabe an der Erzähl-, Buch- und Schriftkultur, aber auch Textverständnis, sprachliche Abstraktionsfähigkeit, Umgang mit Schriftsprache bzw. literarischer Sprache) beinhaltet.

 

Für die Beurteilung der (deutsch-)sprachlichen Kompetenzen eines mehrsprachig aufwachsenden Kindes ist zudem seine Kontaktzeit mit der deutschen Sprache zu berücksichtigen. Bei einem mehrsprachig aufwachsenden Kind lässt der Umgang mit seinen Sprachen darüber hinaus Rückschlüsse auf weitergehende Potentiale zu, die ggf. in der Schule genutzt werden können.

 

4.2 Denken

Kinder beschreiben, erklären und erschließen sich ihre Welt und deren Zusammenhänge. In Teilbereichen, die in ihrem Zusammenspiel die Fähigkeit zum Denken beeinflussen, gibt es Leistungsunterschiede zwischen den Kindern. Die Fähigkeit zum schlussfolgernden Denken ist besonders wichtig. Entsprechende Fähigkeiten ermöglichen es dem Kind, Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten schneller zu erkennen, Grundsätze und Hierarchien zu erfassen, Ähnlichkeiten und Unterschiede zu entdecken, Kategorien zu bilden sowie Beziehungen zwischen Dingen bzw. Personen zu erkennen.

 

4.3 Aufmerksamkeitslenkung und Selbstregulation

Das konzentrierte Aufrechterhalten der Aufmerksamkeit und die Fähigkeit, auch über einen längeren Zeitraum bei einer Aufgabe zu bleiben und sie zu Ende zu führen sind weitere Grundvoraussetzung für das schulische Lernen. Es ist dabei schwierig, durch reine Beobachtung einzuschätzen, inwieweit dies eine Frage der Aufmerksamkeitsleistung oder der Selbstregulation bzw. Selbstdisziplin ist. Die Umstände, die ein bestimmtes Verhalten begleiten, sind dabei genauso zu beachten wie die Häufigkeit und Intensität, mit der auffälliges Verhalten in diesen Bereichen gezeigt wird.

 

4.4 Bereichsspezifische kognitive Kompetenzen

4.4.1 Mathematische Basiskompetenzen, z.B. mengen- und zahlenbezogenes Wissen

4.4.2 Phonologische Informationsverarbeitung z.B. Sprechen, Erkennen von Buchstaben-Laut-Zuordnungen

4.5 Weitere kognitive Fähigkeiten z.B. flexibel zwischen Aufgaben bzw. Anforderungen zu wechseln und die Fähigkeit, Lerninhalte über einen kürzeren oder längeren Zeitraum im Gedächtnis zu behalten.

 

Das Kultusministerium sieht vor, dass die Kooperationslehrkraft bei der Einschätzung der Schulbereitschaft zusätzliche Informationen von pädagogischen Fachkräften und Eltern berücksichtigt. Die Entwicklungsdokumentation der Kita im Rahmen des Orientierungsplans liefert ebenfalls Erkenntnisse über den Entwicklungsstand sowie die Stärken und Schwächen eines Kindes hinsichtlich seiner Schulbereitschaft. Die Entwicklungserfassung, sowie die Befunde aus der Einschulungsuntersuchung werden in der Entscheidung miteinbezogen. Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten wird dabei vorausgesetzt. Bei den eigenen Beobachtungen im Rahmen der Kooperation sollte die Kooperationslehrkraft ein besonderes Augenmerk auf Bereiche legen, zu denen noch keine Einschätzungen vorliegen. Insgesamt erhält man so ein Gesamtbild von den Möglichkeiten des einzelnen Kindes, in der Schule von Anfang an gewinnbringend zu lernen.

 

Wann ist mein Kind schulpflichtig?

Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt. Beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 erfolgt die Umstellung schrittweise auf den 30. Juni: Das bedeutet, dass zum Schuljahr 2020/2021 der Stichtag auf den 31. August vorverlegt wurde, im Jahr darauf (2021/2022) ist es der 31. Juli und wiederum ein Jahr später (2022/2023) der 30. Juni.

(Vgl. Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg)

Kontakt

Verbandsgrundschule Weidenstetten

Dorfwiesen 1
89197 Weidenstetten

 

Tel.: (07340) 6131

E-Mail: