Unsere Schulordnung
Wir wollen uns alle in unserer Schule wohlfühlen, in Ruhe lernen, arbeiten und Freude haben. Wir wollen alle freundlich miteinander umgehen und unsere Schule in Ordnung halten. Jeder muss auf die anderen Rücksicht nehmen. Jeder Einzelne hat Verantwortung für das friedliche Miteinander.
Deshalb haben wir Regeln aufgestellt, die in unserer Schulordnung zusammengestellt sind:
Schulweg und Schulbeginn
Wir Kinder nehmen den für uns ungefährlichsten Schulweg. Soweit vorhanden, benutzen wir zur Überquerung der Straße Ampeln oder Fußgängerüberwege.
Im Bus setzen wir uns - sofern noch Plätze frei sind und verhalten uns ruhig.
An der Bushaltestelle stellen wir uns hinter den Markierungen auf, rennen nicht herum und schubsen uns nicht.
5-10 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind wir in der Schule – nicht früher.
Wir reinigen unsere Schuhe vor dem Betreten des Schulgebäudes.
Wir kommen erst mit dem Fahrrad in die Schule, wenn wir die Fahrradausbildung bestanden haben.
Im Schulhaus
Wir klettern und rutschen nicht am Geländer und rennen nicht im Schulgebäude.
Jacken hängen wir an der Garderobe auf. Im Schulhaus tragen wir Hausschuhe. Die Straßenschuhe stellen wir ordentlich am vorgegebenen Platz auf.
Wir lassen Dinge zu Hause, die andere stören oder gefährden könnten.
Wir fühlen uns verantwortlich für unsere Schule und achten auf Ordnung und Sauberkeit im ganzen Haus und auf dem Schulgelände.
In der Pause
Die großen Pausen verbringen alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof.
Wir verlassen nicht das Schulgelände.
Wenn die Ampel auf Rot steht bleiben wir auf dem gepflasterten Schulhof.
Im Winter werfen wir nicht mit Schneebällen.
Die Spiele aus den Pausenkisten behandeln wir sorgsam und nehmen sie nach der Pause wieder mit ins Klassenzimmer.
Im Klassenzimmer
Wenn es hell genug ist schalten wir das Licht aus.
In jeder Pause öffnen wir die Fenster um zu lüften.
Nach dem Unterricht stellen wir die Stühle auf den Tisch und verstauen die Arbeitsmaterialien so, dass sie beim Putzen nicht stören.
Mit unseren Schulsachen gehen wir sorgsam um. Werden Schulbücher und Unterrichtsmaterialien der Schule verschmutzt, zerstört oder gehen verloren, müssen diese ersetzt werden.
Allgemeine Regeln
Wir gehen respektvoll, freundlich und hilfsbereit miteinander um.
Wir lösen Konflikte im Gespräch und bleiben fair.
Wir achten fremdes Eigentum.
Umweltschutz ist uns ein Anliegen: Dosen und Einwegverpackungen vermeiden wir.
Smartphones, Handys, Smartwatches und ähnliche Geräte lassen Schülerinnen und Schüler möglichst zu Hause. Wenn doch jemand ein solches Gerät mit sich führt, muss es sich ausgeschaltet im Schulranzen befinden. Smartwatchs befinden sich im "Schulmodus/Flugmodus".
Und sollte doch mal etwas schief gehen oder wir etwas falsch gemacht haben:
„Entschuldige bitte!“
zu sagen tut nicht weh und kann einen großen Streit oft verhindern.
Änderung der Schulordnung bezüglich Handy-Smartwatchnutzung
Immer mehr Schüler*innen bringen ihr Handy mit in die Schule oder tragen eine Smartwatch. Um die Konzentration auf den Unterricht zu gewährleisten und die Kinder bzw. Sie als Eltern vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen, wurde von der Schulkonferenz für die Schulordnung folgender Zusatz verfasst:
In der Schule bleiben Handys und andere digitale Geräte ausgeschaltet im Schulranzen, Smartwatches sind im „Schulmodus/Flugmodus“.
Die Änderung der Schulordnung ist gültig ab dem 06.07.2022. Bei Verstoß gegen die Schulordnung wird Ihrem Kind das Handy/die Smartwatch bis zum Ende des Schultages abgenommen und wir suchen das Gespräch mit Ihnen als Eltern.
Einige Erläuterungen und gesetzliche Hinweise dazu:
- Schulmodus einer Smartwatch bedeutet, dass die Funktionalität nur auf das Anzeigen der Uhrzeit beschränkt ist!
- Während Ihr Kind auf dem Schulgelände ist, ist jederzeit sichergestellt, dass Sie als Eltern im Notfall bei Krankheit vom Lehrerpersonal erreicht werden können. Somit ist die Nutzung der Notfallnummer von den Kindern über die Uhr im Schulhaus ebenfalls untersagt.
- Für alle anderen Probleme (kleinere Verletzungen, Streitigkeiten ….) sind stets Lehrkräfte in der Nähe und können von den Kinder angesprochen werden.
- Prüfen Sie, ob das Mitführen eines Handys oder einer Smartwatch (besonders an Sporttagen) notwendig ist. Für Beschädigungen oder Verschwinden übernimmt die Schule keine Haftung.
- Die Aufnahme oder Übertragung von Bild und Ton anderer Personen ohne deren explizierte und informierte Einwilligung ist verboten (z.B. Aufzeichnung des Unterrichts, Aufzeichnung von Gesprächen auf dem Pausenhof). Es handelt sich um einen Straftatbestand. Zudem sind Stimmen und Bilder von Personen datenschutzrechtlich „personenbezogenen Daten“. Deren Verarbeitung (Speichern, Übertragungen) bedarf einer Rechtsgrundlage (z.B. einer Einwilligung) und ist ansonsten verboten.
- Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass Smartwatches mit einer „Abhörfunktion“ (auch genannt: „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“, „one-way conversation“), also die Möglichkeit der permanenten, ferngesteuerten und heimlichen Übertragung von Stimmen und Geräuschen durch die Uhren in Deutschland grundsätzlich verboten sind. Bereits der Besitz ist strafbar. Es bestehen entsprechende Hinweise der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur).
- Zum Schluss noch ein Hinweis: Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste haben eine Altersbeschränkung. Informieren Sie sich beispielsweise auf www.klicksafe.de.